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Kunststiftung des Landes

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Kunststiftung des Landes, die im Februar 2005 ihre Arbeit aufnahm, fördert die zeitgenössische Kunst in Sachsen-Anhalt. Die Stiftung unterstützt Projekte in der bildenden und angewandten Kunst, den darstellenden Künsten Film und Theater, Medienkunst, Literatur und Musik sowie interdisziplinäre Projekte.

Die Funktionen der Stiftungsgremien, Vorstand, Stiftungsrat und künstlerischer Beirat, werden durch das Stiftungserrichtungsgesetz (GVBl. LSA Nr. 56/2004 vom 20.10.2004) und die Satzung der Stiftung festgelegt. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gewährt werden Einzelprojekt-, Basis- und Konzeptförderung, Stipendien, Publikationszuschüsse und unterstützende Marketingmaßnahmen.


08.08.2005

Unter dem Namen "Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt" wurde eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle errichtet.

Auszug aus dem Gesetz über die Kunststiftung Sachsen-Anhalt:

§ 1: Zweck der Stiftung ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt.
Die Stiftung soll sich als Wegbereiterin für künstlerische und kulturelle Projekte verstehen, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden, ihre Wirkung hier entfalten oder das zeitgenössische künstlerische und kulturelle Leben des Landes Sachsen-Anhalt über dessen Grenzen hinaus bekannt machen.

§ 2: Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch erfüllt, dass die Stiftung geeignete Projekte fördert, die der Unterstützung des gegenwärtigen künstlerischen und kulkturellen Lebens und der in Sachsen-Anhalt lebenden Künstlerinnen und Künstler aller Sparten dienen.

Gefördert werden Arbeitstipendien und Projekte. Anträge sind zu richten an:

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
c/o Stiftung Moritzburg
Friedemann-Bach-Platz 5
06108 Halle


(Antragsformulare liegen
in der Geschäftsstelle Halle/ Kontaktstelle Magdeburg des BBK S-A vor.)



http://www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/stiftung.htm



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