Die Gründung

P R O T O K O L L 

über die Gründung
des gemeinnützigen Vereins „Landeskulturrat Sachsen-Anhalt e. V.“

Heute, am 13. Juni 1991 fanden sich um 10.00 Uhr die in der anliegenden
Anwesenheitsliste näher bezeichneten Personen in der Landesgeschäftsstelle
des Kulturbundes e.V. in Magdeburg, Steubenallee 2, zusammen, um über die
Gründung des Vereins "Landeskulturrat Sachsen-Anhalte. e.V." zu beraten
und zu beschließen. Die Anwesenheitsliste ist Bestandteil dieses Protokolls.

Herr Kurt Gehrmann eröffnete die Versammlung und schlug zur Wahl als Tagungsleiter Herrn Klaus-Dieter Kopf sowie als Schriftführer Herrn Reinhard Sattler vor. Beide wurden durch Zuruf einstimmig gewählt. Sie nahmen die Ämter an. Herr Kopf schlug eine Tagesordnung vor, die von den Teilnehmern angenommen wurde.
Sie lautete:
Vorstellen der Teilnehmer - Begründen des Vereinszweckes und Auskunftsbericht über die von der Initiativgruppe geleistete Arbeit - Diskussion und Beschluss der Satzung - Wahlen
(Wahl der Wahlkommission - Wahl des 1. Vorsitzenden - Wahl des 2. Vorsitzenden - Wahl der Vorstandsmitglieder - Wahl der Kassenprüfer)
Diskussion zu Arbeitsvorhaben
Beschlüsse

Die 16 Anwesenden vertraten 15 Verbände, deren Wirken sie vorstellten. Elf Anwesende waren von ihren Vorständen oder von Mitgliederversammlungen autorisiert, der Gründung des Landeskulturrates zuzustimmen, fünf nahmen als Beobachter teil. Damit waren elf Vertreter abstimmungsberechtigt.

Herr Sattler wurde aufgefordert, den Vereinszweck zu begründen und den Auskunftsbericht zu geben. Er erläuterte, auf welche Weise die Initiativgruppe gebildet wurde und beschrieb den bisherigen Diskussionsverlauf zwischen interessierten Kultur- und Künstlerverbänden. Dieser ergab Einverständnis darüber, dass ein verbandsübergreifender Zusammenschluss sinnvoll ist, sowohl für die Entwicklung von Kultur und Kunst in Sachsen-Anhalt als auch für die gemeinsame Interessenvertretung der Mitgliedsverbände gegenüber politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit. Zudem kann eine Dachorganisation das Zusammenarbeiten der Verbände befördern mit dem Ziel, neue kulturelle Angebote zu entwickeln. Herr Sattler begründete auch die im Satzungsentwurf getroffenen Aussagen zur Mitgliedschaft im Landeskulturrat. Sodann informierte er über Ergebnisse der Kontakte der Initiativgruppe zum Deutschen Kulturrat, zu Landtagsparteien und Mitarbeitern des Kultusministeriums, über schriftlich vorliegende Interessebekundungen zweier weiterer Verbände an der Mitarbeit sowie über die der Initiativgruppe entstandenen Ausgaben. Der Bericht wurde stillschweigend gebilligt.

Herr Kopf leitete die Diskussion zum Satzungsentwurf, der den Teilnehmern vorab zugegangen war. Die Anwesenden waren einhellig der Auffassung, den Entwurf abschnittsweise vorzutragen und zu diskutieren.
Einstimmig durch Handzeichen wurden folgende Zusätze und Veränderungen beschlossen:
- Ergänzung des § 2 (1) um die Formulierung "und Vereine",
- Neuformulierung des § 2 (2) mit dem Ziel, die Begriffe "Landtag" und "Landesregierung" durch die Formulierung "politische Entscheidungsträger im Land" zu ersetzen,
- Ergänzung des § 4 (1) um den Zusatz "und Repräsentanzen",
- Einfügung des § 4 (3),
- Konkretisierung des § 5 (3) insofern, dass ein Ausschluss nur bei der Verletzung der Satzung möglich ist,
- Veränderung der im § 8 (1) genannten Struktur des Vorstandes; nunmehr statt dreier Vorstandsmitglieder ein Schatzmeister und ein Beisitzer,
- Veränderung der im § 8 (6) genannten Amtsdauer des Vorstandes von einem Jahr auf vier Jahre.

Im Anschluss an diese Diskussion wurden durch Handzeichen einstimmig folgende
Beschlüsse gefasst:
den Verein "Landeskulturrat Sachsen-Anhalt" zu gründen,
ihm die mit den beschlossenen Änderungen vorliegende Satzung zu geben,
die zu wählenden Vorsitzenden zu ermächtigen, Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen, von denen die Eintragung in das Vereinsregister oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit abhängig sein können, sofern diese Abänderungen sich nicht auf den Zweck des Vereins oder auf bei Wahlen und Beschlüsse notwendige Mehrheiten beziehen,
vorerst bis Jahresende einen provisorischen Vorstand zu wählen.

Sodann bat Herr Kopf um Vorschläge für die Wahlkommission. Genannt wurden Herr Werner, Frau Iser und Herr Bläss. Danach wurde die Kandidatenliste geschlossen. Die Genannten wurden durch Handzeichen einstimmig gewählt. Herr Werner übernahm die Leitung der Wahlhandlungen. Er erläuterte den Wahlmodus und verwies darauf, dass beschlossene Satzungsänderungen einen veränderten Wahlablauf nötig machen. Durch Handzeichen wurde einstimmig der getrennten Wahl des Schatzmeisters und der Beisitzer zugestimmt.
Als Kandidat für den 1. Vorsitzenden wurde nur Herr Sattler nominiert. Er stellte sich den Versammelten vor.

Herr Sattler wurde durch Handzeichen mit zehn Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. Er nahm die Wahl an.

Zur Wahl als 2. Vorsitzender wurde Herr Kopf wurde durch Handzeichen mit zehn Stimmen bei gewählt und nahm die Wahl an.

Herr Gehrmann wurde als Kandidat für die Wahl zum Schatzmeister vorgeschlagen und durch Handzeichen mit zehn Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. Er nahm die Wahl an.

Sodann bat Herr Münch um Vorschläge für die Beisitzer. Benannt wurden die Herren Münch, Hobohm, Werner, Bläss und Lautenschläger. Herr Werner und Herr Bläss legten ihre Mandate in der Wahlkommission nieder, Herr Köhler wurde per Akklamation hinzugewählt. Die Wahlkommission stellte in der Reihenfolge der Nennung eine Kandidatenliste auf. In geheimer Wahl hatte jeder Stimmberechtigte zwei Stimmen. Gewählt wurden Herr Hobohm (sechs Stimmen) und Herr Bläss (fünf Stimmen).

Im Ergebnis der Wahlen besteht der Vorstand aus
Herrn Reinhard Sattler als 1. Vorsitzenden (Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur)
Herrn Klaus-Dieter Kopf als 2. Vorsitzenden (Landesverband Deutscher Musikschaffender)
Herrn Kurt Gehrmann als Schatzmeister (Landesverband des Kulturbundes)
Herrn Wolf Hobohm als Beisitzer (Telemann-Gesellschaft)
Herrn Helmut Bläss als Beisitzer (Landesverband des Deutschen Bühnenvereins)

Im Anschluss an die Vorstandswahl wurden Vorschläge für die Kassenprüfer erbeten. Benannt wurden Herr Schneegaß, Herr Münch und Herr Lautenschläger. Durch Handzeichen wurden die Genannten einstimmig im Block gewählt. Herr Schneegaß hatte zuvor sein Einverständnis schriftlich erklärt. Auch die anderen Herren nahmen die Wahl an.

Im Anschluss an die Wahlhandlungen bat Herr Kopf Herrn Sattler, die Versammlungsleitung zu übernehmen. Erste Ideen zu Arbeitsinhalten wurden gesammelt.

Vorrangig verständigten sich die Anwesenden jedoch über das Vorgehen in den nächsten Monaten. Gefasst wurden dazu durch Handzeichen einstimmig folgende Beschlüsse:
1. den Vorstand zu beauftragen, den Verein anzumelden, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, eine Geschäfts- und eine Finanzordnung zu erarbeiten, ein Konto einzurichten sowie die Mitglieder darüber bis zum 30.9.1991 zu unterrichten,
2. den Vorstand zu beauftragen, Kontakt aufzunehmen mit dem Deutschen Kulturrat und der Kulturpolitischen Gesellschaft, den Vorständen und Fraktionen der Landtagsparteien,
dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
3. den Vorstand zu beauftragen, gegenüber der Staatskanzlei einen Sitz im Landesrundfunkrat zu beantragen - mit der Maßgabe, dass von diesem Antrag berechtigte Interessen einzelner Mitgliederverbände unberührt bleiben,
4. den Vorstand zu beauftragen, eine Geschäftsstelle einzurichten,
5. den Vorstand zu beauftragen, sich mit einer Presseerklärung zur Gründung des Landeskulturrates an die Öffentlichkeit zu wenden und dieses Material auch den Mitgliedern zuzuleiten,
6. den Vorstand zu beauftragen, weiteren Kultur- und Künstlerverbänden die Satzung zu übergeben und sie zur Mitarbeit einzuladen,
7. den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 1991 auf 50,00 DM festzusetzen, die der Initiativgruppe entstandenen Kosten durch den Landeskulturrat zu übernehmen.

Um 14.00 Uhr schloss Herr Sattler die Sitzung.
Magdeburg, 13.6.1991