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Max K. Hoffmann

Magdeburger Volksstumme
Ulrich Seidler
Archiv » 2003 » 19. Juli » Feuilleton

Gestern wurde Max K. Hoffmann, seit 1991 Generalintendant des Theaters der Landeshauptstadt Magdeburg, fristlos vom Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) entlassen.


Aus irgendeinem Grund verfügt Magdeburg über eine für nachwendeostdeutsche Verhältnisse reiche Theaterlandschaft - das heißt, die Bürger dürfen sich kulturell grundversorgt fühlen. Denn neben dem Dreispartenhaus gibt es in den Freien Kammerspielen Magdeburg noch ein zweites Schauspielensemble. Beide Häuser verdanken ihr Bestehen dem Umstand, dass das erste zum richtigen Zeitpunkt abbrannte. Damals, 1990, kurz nach der Wende, hatte sich noch nicht herumgesprochen, dass der kulturpolitische Auftrag im Theaterwegsparen besteht. Man machte sich stark für das Haus, baute es wieder auf. Die Kammerspiele, die sich in dieser Zeit gründeten, profilierten sich schnell und konnten dann auch nicht einfach wieder abgewickelt werden. Man hat mit großer Geste aufgeschlagen - der Ball fliegt immer noch. Trotz aller Sparzwänge: die Stadt scheint ihre Theater behalten zu wollen. Warum entlässt sie dann den Intendanten?

Ein für die Öffentlichkeit gedachter Grund ist eine ungenehmigte Budgetüberziehung. Die Magdeburger Volksstimme interpretiert für ihre Leser die Entlassung als Exempel. Denn wenn alle ihr Budget überzögen, habe das für den Haushalt fatale Folgen. Da können alle nicken. Blöderweise gibt es aber noch einen anderen Grund, über den das Blatt nicht viel mehr berichtet, als dass das Blatt darüber berichtet habe. Es hat etwas mit dem Generalmusikdirektor Christian Ehwald zu tun, den Hoffmann mit unsäglichen, die Person schädigenden Vorwürfen traktiert habe, bis jener seinen Hut nahm.

"Das ist zu kompliziert", sagt Tobias Wellemeyer. Dass sich der Direktor der Freien Kammerspiele Magdeburg nicht zu dem fristlosen Rauswurf seines Konkurrenten äußern will, zumal er gerade mit seiner Familie in den Urlaub unterwegs ist, mag man einsehen. Hoffmann selber ist vornehmerweise nicht zu erreichen. Der Oberbürgermeister hat zu tun. "Reden Sie mit dem Pressesprecher". "Tuuut, tuuut, tuuut". Also rufen wir die Volksstimme an. Der Redakteur bittet uns um Verständnis, er könne nicht mehr sagen, als er heute veröffentlicht habe. Auf den Einwurf: "Ihr Blatt hat doch darüber berichtet", wiederholt er seine Bitte um Verständnis. Wir verstehen noch nicht.

Der Kulturbeigeordnete Rüdiger Koch ist da entgegenkommender, er faxt uns die in der Volksstimme abgedruckten, autorisierten Entgleisungen Hoffmanns gegen seinen GMD. Und wirklich, solch eine persönliche Rundumbeschmutzung, solch ein cholerischer Ausfall - das ist nichts für die Öffentlichkeit.

https://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/
2003/0719/feuilleton/0070/index.html

http://kukma.net/forum/artikel_tdl/kadell.htm

Oberlandesgericht wies Berufung des ehemaligen Magdeburger Generalintendanten ab
Kein Schmerzensgeld für Max K. Hoffmann
Von Bernd Kaufholz

Naumburg. Das Oberlandesgericht ( OLG ) Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass dem ehemaligen Generalintendanten des Theaters der Landeshauptstadt, Max K. Hoffmann, kein Schmerzensgeld zusteht. Damit beendete der 6. Zivilsenat fünf Jahre nach dem Rauswurf Hoffmanns und der späteren einvernehmlichen Vertragsauflösung die juristische Aufarbeitung des Falls. Gegen diese Entscheidung kann der Kläger kein Rechtsmittel einlegen.

Im Juli 2003 hatte der Magdeburger Oberbürgermeister Lutz Trümper ( SPD ) auf Beschluss des Stadtrates dem Theater-Chef fristlos gekündigt. Als Grund waren " dienstliche Verfehlungen " genannt worden. Trümper hatte offengelegt, dass er Hoffmann innerhalb von drei Wochen " dreimal abgemahnt und einmal ermahnt " hatte. Wegen der " Budgetüberschreitung " des Theaters und " im Zusammenhang mit persönlichen Daten ".

Im Zuge der Kündigung wurde öffentlich eine Menge schmutziger Wäsche gewaschen und Hoffmann klagte gegen seinen Rauswurf.

Das sogenannte Bühnenschiedsgericht hatte im August 2004 in Köln einen Vergleich zwischen Hoffmann und seinem Arbeitgeber erzielt. Der Generalintendant wurde mit einer " sechsstelligen Summe im unteren Bereich " – die Rede ist von mehr als 150 000 Euro – abgefunden. Im Beschluss war festgehalten worden, dass dem Kläger damit alle Ansprüche aus seinem Beschäftigungsverhältnis abgegolten wurden.

Trotzdem hatte Hoffmann zwei Jahre später, konkret am 29. Dezember 2006, erneut Klage eingereicht. Diesmal ging es ihm um Schmerzensgeld. Die Stadt Magdeburg sollte auch für " künftige materielle und nichtmaterielle Schäden ", die mit der Kündigung im Zusammenhang stehen, in Regress genommen werden. Hoffmann begründete den späten Vorstoß damit, dass er erst nach dem abgeschlossenen Vergleich von Äußerungen aus dem städtischen Umfeld in den Medien erfahren habe. Diese seien zutiefst rufschädigend gewesen. Schmerzensgeld sei dafür durchaus angemessen.

Die drei Richter der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wiesen das Ansinnen im November 2007 jedoch ab. Unter anderem deshalb, weil der Kläger keine Beispiele für die erwähnten öffentlichen Äußerungen nach dem Vergleich vorlegen konnte. Außerdem, so der Kammervorsitzende Hans-Michael Otto, seien mit dem Vergleich in Köln alle Forderungen Hoffmanns vom Tisch.

Gegen diesen Beschluss reagierte der prominente Künstler mit Berufung, die das OLG in Naumburg nun jedoch abwies. Der Instanzenweg ist somit ausgeschöpft. Was Hoffmann bleibt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof.

http://www.volksstimme.de/
_inc/_globals/print.php?sid=0a1g66op33udh4s6c7mncn6vk7&em_cnt=
1125128&em_ref=/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/

Jan Jochymski Zu bisherigen GMD