Gedanken zur Bilanz

G E D A N K E N S K I Z Z E N   Z U M   L A N D E S K U L T U R R A T 

Inzwischen sind seit der Gründung des Landeskulturrates Sachsen-Anhalt über 10 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben sich auf allen Ebenen des vertretenen Gebietes Wandlungen vollzogen, die für die Arbeitsweise des Kulturrates von großer Bedeutung sind. Das Erkennen dieser Prozesse ist notwendig, um die Aufgabenstellung des Rates der heutigen Situation anzupassen.

Da ich von Anbeginn dem Rat angehörte, habe ich in sieben Punkten meine Gedanken dazu zusammengefasst.


1. Der Rat ist 1990/91 angetreten, um gemeinsam mit Verbänden und Vereinigungen der Kulturszene Wege zu finden, sich den neuen Verhältnissen nach der Wendezeit zu stellen.
Er ist ein Zusammenschluss dieser, sich als Mitglieder erklärenden Gruppe auf dem Gebiet gemeinsam bewegender Fragen. Der Rat sollte Lobby-Charakter gegenüber den neuen Organen und Gremien haben, da der Umgang mit ihnen fremd und unbekannt war. Dahinter stand die Sorge, erreichte Ergebnisse und Positionen zu verlieren und Existenzen einzubüßen.

2. Nunmehr nach 10 Jahren hat die Mehrzahl dieser Vereinigungen ihren Platz im heutigen Staatswesen gefunden und kennt sich auch im Umgang mit den entsprechenden Gremien aus. Einher mit diesem Prozess vollzog sich aber auch die innere Wandlung der Vereinigungen. Waren sie bisher, wie das gesamte vorherige Staatswesen, zentralistisch organisiert, fand jetzt eine Entflechtung statt. Die Stellung innerhalb der Gesellschaft erhielt einen völlig anderen Wert. Es bildeten sich eine Vielzahl kleinerer Vereine, die ausschließlich ihrer inhaltlichen Bestimmung nachgehen wollten. Dabei gerieten und geraten sie natürlicher Weise in ein Feld verwaltungsmäßiger Abhängigkeiten, deren Bewältigung ihre Möglichkeiten weit überfordern. Das führt zu Aufgaben der Tätigkeit und oft auch zu Verschuldungen. Sie sind in der Regel auch allein auf sich gestellt und benötigen oftmals eine Lobby.

3. So ist es sicherlich lohnenswert, wenn der Landeskulturrat sein Profil in diese Richtung lenkt, zumal die großen Vereinigungen gelernt haben und auch die Kraft besitzen, ihre Forderungen selbst zu artikulieren, was nicht ausschließt, dass auch sie diese Gemeinschaft noch brauchen. Für sie hat der Landeskulturrat noch immer einen moralischen Rückenwert, der sich in Gemeinsamkeiten spezieller Bereiche, wie Finanzierungspolitik des Landes und der Gemeinden, der Mitgliedschaft in demokratischen Ausschüssen, Räten und Gremien u.ä., äußert.
Gelegentliche größere Veranstaltungen oder Reihen sollten ebenfalls weiter auf die bewährte Zusammenarbeit zurückgreifen. Die immer wieder auftretende Frage: "Was bringt die Mitgliedschaft im Landeskulturrat?" kann seit einigen Jahren sowieso nur noch mit dem moralischen Wert des Zusammenstehens bei komplizierten, alle betreffende Fragen, beantwortet werden.

4. In dem obengenannten Sinne stellt der Landeskulturrat eine nützliche Bereicherung für die gegenwärtige Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt dar. Zugleich eine dankenswerte Aufgabe. Die mitwirkende Tätigkeit in Gremien und Ausschüssen, die ja nie als das Primat der Arbeit des Landeskulturrates aufgefasst wurde, würde ebenfalls einen neuen qualitätsvollen Sinn erhalten.

5. Einen großen Schritt hat der Landeskulturrat bereits mit seiner Satzungsänderung zur Mitgliedschaft gemacht. Um die genannten Aufgaben überhaupt erfüllen zu können, sind neue Mitgliedschaften nötig. Fragen des Rechts in der kulturellen Landschaft sind immer wieder auftauchende Fragen, die auch die Mitgliedschaft von Juristen, die im Kulturrecht bewandert sind, verlangen würden. Eine echte Hilfe für die Mitglieder. Wirtschaftliche Fragen zu fördernden Maßnahmen sind nur zu klären, wenn Experten zum Kulturrat gehören.

6. Aus dieser Praxisbezogenheit der Arbeit ergibt sich, dass der Kontakt zu den Vereinen und die Organisation der Arbeit eine wesentliche Verbesserung erreichen könnte. die das gemeinsame Anliegen neu beleben würde.

7. In diesem Gesamtprojekt "Landeskulturrat" müsste sicherlich die Frage der Arbeitskraft für den Rat mit durchdacht werden. Die Förderungswürdigkeit der genannten Aufgaben gibt letztlich den Ausschlag für eine ABM-Stelle, mit deren Hilfe die Arbeiten im Auftrage des Rates getätigt werden können.
Sicher sind in den sieben genannten Optionen nicht alle Möglichkeiten zur Kulturratsarbeit ausgeschritten, deshalb betrachte ich sie auch nur als gedankliche Anregungen.

Magdeburg im November 2001
Kurt Gehrmann


Weggeleit
Zentrum ZGM